Februar 2015
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Verwandelt sich bei einer ärztlichen Laborgemeinschafts-GbR die bisherige freiberufliche Tätigkeit durch Automatisierung der Tätigkeitsabläufe in eine gewerbliche und wird sodann bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ein „Praxiswert“ gezahlt, unterliegt dieser, nach einem Urteil des FG Münster vom 24.10.2014, der 15-Jahres-Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG für Firmen- und Geschäftswerte. Diese Beurteilung ist vertretbar, wenn die persönliche Arbeit der Berufsträger und ihr persönliches Vertrauensverhältnis zu den Patienten hinter der technischen Organisation und der Mitarbeiterleistung zurücktritt.