Juni 2017
ARCHIV
UMSATZSTEUER
Das BMF hat mit Schreiben vom 26.05.2017 zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen Stellung genommen. Durch die Umsetzung der Rechtsprechung des BFH durch das BMF lässt dieses Personengesellschaften als mögliche Organgesellschaften zu, wenn die finanzielle Eingliederung wie bei einer juristischen Person nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu bejahen ist. Dabei kann jede Art von Personengesellschaft Organgesellschaft sein.