Steuerliche Optimierung von Immobilien
Das Immobiliensteuerrecht weist vielfältige Besonderheiten zur Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer und zum steuerfreien Veräußerungsgeschäft auf. Daher beraten wir Sie bei der optimalen Rechtsform und Unternehmensstruktur.
Bauen Sie auf unsere Expertise
Immobilien zählen zu den wertbeständigsten Anlageformen – steuerlich jedoch zu den komplexesten. Ob Erwerb, Vermietung oder Veräußerung: Jede Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen, die maßgeblich über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition bestimmen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Immobilienstrategie steuerlich optimal zu gestalten – unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation, Ihrer Vermögensstruktur und Ihrer langfristigen Ziele.
Wir analysieren rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, identifizieren Gestaltungsspielräume und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. So sichern Sie nicht nur die Rendite, sondern auch die steuerliche Effizienz und langfristige Stabilität Ihres Immobilienvermögens.
Der Erwerb von Immobilien als Privatperson hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen zählt auf jeden Fall, dass die Veräußerung unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei ist.
Anders als die progressiv gestaltete Einkommensteuer mit ihrem mit dem Einkommen ansteigenden Steuersatz gilt bei der Körperschaftsteuer ein pauschaler Steuersatz von derzeit 15 %. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt außerdem die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer, sodass auf die Vermietungseinkünfte keine Gewerbesteuer anfällt.
Als Ehegattenschaukel bezeichnet man Steuergestaltungen, bei der Familienmitglieder untereinander Vermögenswerte übertragen, um auf diese Weise in den Genuss von Steuervorteilen zu kommen. Der Steuervorteil entsteht dadurch, dass man den Ablauf der Spekulationsfrist dazu nutzen kann, um Immobilien, die den jeweiligen Ehepartnern gehören, untereinander steuerfrei zu verkaufen, um dadurch das Abschreibungsvolumen zu heben.
Die Immobilienbesteuerung der Familienstiftung ist im Vergleich zu jener der Immobilien-GmbH sehr ähnlich – zumindest, wenn man die Besteuerung der Mieteinnahmen betrachtet. Bei der Veräußerung einer Immobilie findet hingegen das Einkommensteuergesetz Anwendung, sodass eine Veräußerung nach zehn Jahren steuerfrei ist.